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Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Eine der größten Änderung ist, dass die Wohnungsgeber bei jedem Einzug Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen müssen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.
Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, müssen auch Eigentümer genannt werden.
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit dem Datum
z. B. Einzug am 01.11.2015
- die Anschrift der Wohnung
Neben der Straße und Hausnumemr ist hier zusätzlich die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes anzugeben, zum Beispiel 1. OG Nr. 8.
- Vor- und Familiennamen aller meldepflichtigen Personen
Wohnungsgeber und Eigentümer einer Wohnung müssen nicht identisch sein. Wird eine Wohnung untervermietet, stellt der Hauptmieter die Bescheinigung aus und nennt hierin auch den Eigentümer.
Die Vorlage eines Mietvertrages allein reicht zur Anmeldung nicht aus.
Das Formular kann in Ihrem PDF-Reader ausgefüllt werden: Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Die Wohnungsgeberbestätigung sollte in der Regel zum Termin der Wohnungsnehmer/innen mitgebracht werden. Die Bestätigung kann aber auch vorab durch den Wohnungsgeber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zur Verfügung gestellt werden, postalisch oder per E-Mail.
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Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Eine der größten Änderung ist, dass die Wohnungsgeber bei jedem Einzug Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen müssen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.
Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, müssen auch Eigentümer genannt werden.
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit dem Datum
z. B. Einzug am 01.11.2015
- die Anschrift der Wohnung
Neben der Straße und Hausnumemr ist hier zusätzlich die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes anzugeben, zum Beispiel 1. OG Nr. 8.
- Vor- und Familiennamen aller meldepflichtigen Personen
Wohnungsgeber und Eigentümer einer Wohnung müssen nicht identisch sein. Wird eine Wohnung untervermietet, stellt der Hauptmieter die Bescheinigung aus und nennt hierin auch den Eigentümer.
Die Vorlage eines Mietvertrages allein reicht zur Anmeldung nicht aus.
Das Formular kann in Ihrem PDF-Reader ausgefüllt werden: Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Die Wohnungsgeberbestätigung sollte in der Regel zum Termin der Wohnungsnehmer/innen mitgebracht werden. Die Bestätigung kann aber auch vorab durch den Wohnungsgeber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zur Verfügung gestellt werden, postalisch oder per E-Mail.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1484/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3