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Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Beschreibung
Alle Personen, die seit 2008 geboren wurden oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, erhalten die Steuer-ID in Deutschland per Post, sobald sie bei der Meldebehörde ihres Wohnortes angemeldet worden sind.
Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer (nicht das Schreiben im Original) ist auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhältlich.
NEU: Ab sofort können Sie die Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer hier auch online beantragen. Klicken Sie dazu unter Onlinedienstleisung auf "Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer".
§ 139b Abgabenordnung (AO)
Bei persönlicher Vorsprache: Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.)
Nach der Eintragung der Geburt oder nach erster Anmeldung in Deutschland: in der Regel nach 14 Tagen
Erneute Zusendung über das Bundesamt für Steuern: nach vier Wochen und länger
Bei Online-Beantragung über "Zusendung der Steuer-Identifikationnummer" (siehe oben):
innerhalb einer Woche (nur möglich, wenn bereits eine Steuer-ID vergeben wurde)
Sie können die erneute Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer auch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über den nachfolgenden Link anfordern.:
Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 - 14.00 Uhr unter +49 228 406-1240 mit dem Bundeszentralamt in Verbindung zu setzen.
Die Steueridentifikationsnummer wird dann schriftlich per Post an die betroffene Person geschickt.
Gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Alle Personen, die seit 2008 geboren wurden oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, erhalten die Steuer-ID in Deutschland per Post, sobald sie bei der Meldebehörde ihres Wohnortes angemeldet worden sind.
Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer (nicht das Schreiben im Original) ist auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhältlich.
NEU: Ab sofort können Sie die Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer hier auch online beantragen. Klicken Sie dazu unter Onlinedienstleisung auf "Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer".
§ 139b Abgabenordnung (AO)
Bei persönlicher Vorsprache: Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.)
Nach der Eintragung der Geburt oder nach erster Anmeldung in Deutschland: in der Regel nach 14 Tagen
Erneute Zusendung über das Bundesamt für Steuern: nach vier Wochen und länger
Bei Online-Beantragung über "Zusendung der Steuer-Identifikationnummer" (siehe oben):
innerhalb einer Woche (nur möglich, wenn bereits eine Steuer-ID vergeben wurde)
Sie können die erneute Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer auch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über den nachfolgenden Link anfordern.:
Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 - 14.00 Uhr unter +49 228 406-1240 mit dem Bundeszentralamt in Verbindung zu setzen.
Die Steueridentifikationsnummer wird dann schriftlich per Post an die betroffene Person geschickt.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1480/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3