Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Beschreibung

 
Jede in der Bundesrepublik Deutschland gemeldete Person hat seit 2008 eine eigene individuelle (Steuer-)Identifikationsnummer, die sogenannte Steuer-ID.

Alle Personen, die seit 2008 geboren wurden oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, erhalten die Steuer-ID in Deutschland per Post, sobald sie bei der Meldebehörde ihres Wohnortes angemeldet worden sind.

Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer (nicht das Schreiben im Original) ist auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhältlich.

NEU: Ab sofort können Sie die Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer hier auch online beantragen. Klicken Sie dazu unter Onlinedienstleisung auf "Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer".

§ 139b Abgabenordnung (AO)

Bei persönlicher Vorsprache: Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.)

Nach der Eintragung der Geburt oder nach erster Anmeldung in Deutschland:  in der Regel nach 14 Tagen

Erneute Zusendung über das Bundesamt für Steuern: nach vier Wochen und länger

Bei Online-Beantragung über "Zusendung der Steuer-Identifikationnummer" (siehe oben):

innerhalb einer Woche (nur möglich, wenn bereits eine Steuer-ID vergeben wurde)

Sie können die erneute Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer auch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über den nachfolgenden Link anfordern.:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 - 14.00 Uhr unter +49 228 406-1240 mit dem Bundeszentralamt in Verbindung zu setzen.

Die Steueridentifikationsnummer wird dann schriftlich per Post an die betroffene Person geschickt.

Gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen