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Abmeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Bei einem Wegzug aus Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Abmeldung nicht erforderlich, wenn Sie in eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Sie müssen sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Die bisherige Meldebehörde erhält dann elektronisch eine Information darüber und meldet auf Ihren Wunsch die bisherige Wohnung ab.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörde nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier frühenstens 7 Tage im Voraus vorgenommen werden.
Auch Nebenwohnsitze müssen ebenfalls weiterhin abgemeldet werden.
NEU: Ab sofort können Sie die Abmeldung hier auch online beantragen. Klicken Sie dazu unter Onlinedienstleisung auf "Abmeldung eines Wohnsitzes".
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
- bei Abmeldung per Post: Abmeldeformular und Kopie des Ausweises
(Begriff "Abmeldeformular" anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Abmeldung ins Ausland: frühestens 7 Tage vor Abreise aus Deutschland möglich, spätestens 14 Tage nach Ausreise.
Abmeldung einer Nebenwohnung: Nach Auszug, innerhalb von 14 Tagen.
Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, so nennen Sie gerne eine Adresse, an die dann die entgültige Abmeldebestätigung geschickt werden kann.
Gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Bei einem Wegzug aus Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Abmeldung nicht erforderlich, wenn Sie in eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Sie müssen sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Die bisherige Meldebehörde erhält dann elektronisch eine Information darüber und meldet auf Ihren Wunsch die bisherige Wohnung ab.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörde nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier frühenstens 7 Tage im Voraus vorgenommen werden.
Auch Nebenwohnsitze müssen ebenfalls weiterhin abgemeldet werden.
NEU: Ab sofort können Sie die Abmeldung hier auch online beantragen. Klicken Sie dazu unter Onlinedienstleisung auf "Abmeldung eines Wohnsitzes".
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
- bei Abmeldung per Post: Abmeldeformular und Kopie des Ausweises
(Begriff "Abmeldeformular" anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Abmeldung ins Ausland: frühestens 7 Tage vor Abreise aus Deutschland möglich, spätestens 14 Tage nach Ausreise.
Abmeldung einer Nebenwohnung: Nach Auszug, innerhalb von 14 Tagen.
Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, so nennen Sie gerne eine Adresse, an die dann die entgültige Abmeldebestätigung geschickt werden kann.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1475/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3