Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.
Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)
Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Ausstellung der Anliegerbescheinigung | Gebuehr | 30,00 EUR |
Onlinebezahlung per SEPA-Lastschrift oder PayPal möglich.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Steuerangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Junger
- Voller Name:
Frau Junger
- Telefon:
- 05207 8905-5114
Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.
Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)
Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1471/showZu den Aufgaben des Fachbereichs Finanzen - früher Finanzverwaltungamt - gehören die Überwachung des gesamten Zahlungskehrs (Stadtkasse), die Veranlagung der Grundbesitzabgaben wie Grund- und Hundesteuer, Abfall- und Abwasserbeseitigungsgebühren, sowie die Veranlagung der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer. In der Beitragsabteilung werden insbesondere Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge ermittelt und den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. In der Kämmerei erfolgen Haushaltsplanung, Kalkulationen sowie die Kostenrechnung.
FB 2