Teilungsgenehmigung

Kurzbeschreibung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.

Beschreibung

Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).

Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein. 

Antrag auf Grundstücksteilung

Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Herrmann

    Voller Name:

    Herr Herrmann

    Position:
    stellv. Fachbereichsleitung
    Telefon:
    05207 8905-5133
  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Venne

    Voller Name:

    Herr Venne

    Position:
    Fachbereichsleitung
    Telefon:
    05207 8905-5130