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Teilungsgenehmigung
Kurzbeschreibung
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.
Beschreibung
Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).
Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein.
Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 6
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Herrmann
- Voller Name:
Herr Herrmann
- Position:
- stellv. Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5133
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Venne
- Voller Name:
Herr Venne
- Position:
- Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5130
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.
Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).
Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1459/showDer Fachbereich 6 ist sowohl für die Bauaufsicht als auch für den Denkmalschutz zuständig.
Zu dem Aufgabenbereich Bauaufsicht gehört die Beratung von Bauwilligen und die Genehmigung und Bauüberwachung von Neubauten, Umbauten und Abbrüchen.
Tätig wird die Bauaufsicht auch im Zusammenhang mit der Teilung von Grundstücken und der Bildung von Wohnungseigentum. Bestehende Gebäude werden im Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen überwacht.
Der Aufgabenbereich Denkmalschutz umfasst die Beratung in allen Denkmalangelegenheiten, die Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse, Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Gewährung von Ausnahmen nach EnEV, die Beratung über Fördermöglichkeiten, die Vergabe von Fördermitteln für Baudenkmäler, die Ausstellung von Steuerbescheinigungen und das Führen der Denkmalliste.
FB 6