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Kfz-Abmeldungen
Beschreibung
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, oder vorübergehend nicht genutzt wird?
Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Beide Kennzeichen
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- Abmeldung eines Fahrzeugs: 16,50 € (ab 01.09.2023)
- Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
(dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Haas
- Voller Name:
Herr Haas
- Telefon:
- 05207 8905-323
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Eickenbusch
- Voller Name:
Frau Eickenbusch
- Telefon:
- 05207 8905-323
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, oder vorübergehend nicht genutzt wird?
Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Beide Kennzeichen
- Abmeldung eines Fahrzeugs: 16,50 € (ab 01.09.2023)
- Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
(dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Herr
Haas
Frau
Eickenbusch
23 (EG)
Herr
Haas
Frau
Eickenbusch
23 (EG)