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Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid erhoben.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 370 vom Hundert.
Fragen zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Wiedenbrück.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Bei Gewerbean-, um- und abmeldungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Steuerangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Radtke
- Voller Name:
Frau Radtke
- Telefon:
- 05207 8905-5113
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid erhoben.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 370 vom Hundert.
Fragen zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Wiedenbrück.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Bei Gewerbean-, um- und abmeldungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1433/showZu den Aufgaben des Fachbereichs Finanzen - früher Finanzverwaltungamt - gehören die Überwachung des gesamten Zahlungskehrs (Stadtkasse), die Veranlagung der Grundbesitzabgaben wie Grund- und Hundesteuer, Abfall- und Abwasserbeseitigungsgebühren, sowie die Veranlagung der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer. In der Beitragsabteilung werden insbesondere Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge ermittelt und den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. In der Kämmerei erfolgen Haushaltsplanung, Kalkulationen sowie die Kostenrechnung.
FB 2