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Führungszeugnis
Beschreibung
Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.
Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.
Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung über die kinder- und jugendnahe Tätigkeit mit. Hierin sollte bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Bundeszentralregistergesetz
Für die Beantragung bitte vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen
Der Antrag wird sofort elektronisch an das Bundeamt für Justiz weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit vom Bundesamt beträgt in den meisten Fällen 14 Werktage.
Europäischen Führungszeugnisse können auch eine Bearbeitungszeit von 28 Werktagen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse
- für jedes beantragte Führungszeugnis: 13,- Euro
Bezahlung erfolgt direkt in Bar oder per EC-Karte bei Antragstellung.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.
Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.
Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung über die kinder- und jugendnahe Tätigkeit mit. Hierin sollte bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Bundeszentralregistergesetz
Für die Beantragung bitte vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen
Der Antrag wird sofort elektronisch an das Bundeamt für Justiz weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit vom Bundesamt beträgt in den meisten Fällen 14 Werktage.
Europäischen Führungszeugnisse können auch eine Bearbeitungszeit von 28 Werktagen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3