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Gartenzähler
Beschreibung
Ein Gartenzähler dient dazu die Frischwassermenge zu erfassen, die zur Gartenbewässerung verbraucht wird. Somit kann die Wassermenge, die in den Boden versickert und nicht in den Kanal eingeleitet wird, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden.
In der Regel zahlt sich ein Gartenzähler aufgrund der Zählergebühr und der Kosten für den Installateur erst ab einer jährlichen Abnahme von 40 bis 50 m³ Frischwasser für die Gartenbewässerung aus. Der Einbau des Gartenzählers erfolgt durch das Wasserwerk. Ob sich dies in Ihrem Fall tatsächlich rechnet, können Sie gerne beim Wasserwerk (Tel.: 05207 / 925519-945) der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock erfragen.
Weitere Informationen zur Installation der Wasserzähleranlage können Sie dem nebenstehenden Dokument entnehmen.
Die Zählergebühr des Gartenzählers beträgt im Jahr 15,60 €.
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Zuständige Einrichtungen
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Steuerangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lideck
- Voller Name:
Frau Lideck
- Telefon:
- 05207 8905-5118