Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz
Kurzbeschreibung
Neben den Namensänderungen nach familienrechtlichen Vorschriften, die vom Standesamt bearbeitet werden, gibt es die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.
Beschreibung
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen können in Ausnahmefällen auf Antrag erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein wichtiger Grund für die gewünschte Namensänderung vorliegt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft.
Zuständige Behörde ist der Kreis Gütersloh. Bitte lassen Sie sich dort beraten.
Gesetz über die Änderung von Vornamen und Familiennamen (NamÄndG)
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140