Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz

Kurzbeschreibung

Neben den Namensänderungen nach familienrechtlichen Vorschriften, die vom Standesamt bearbeitet werden, gibt es die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

Beschreibung

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen können in Ausnahmefällen auf Antrag erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein wichtiger Grund für die gewünschte Namensänderung vorliegt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft.

Zuständige Behörde ist der Kreis Gütersloh. Bitte lassen Sie sich dort beraten.

Gesetz über die Änderung von Vornamen und Familiennamen (NamÄndG)

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Standesamt

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 2
    PLZ und Ort
    33758 Schloß Holte-Stukenbrock
    E-Mail:
    standesamt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen