Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern

Kurzbeschreibung

Führen Sie mehrere Vornamen, können Sie die Reihenfolge der Vornamen durch Erklärung beim Standesamt neu sortieren. Voraussetzung ist, dass Ihre Namensführung deutschem Recht unterliegt.

Beschreibung

Sie können ausschließlich die Reihenfolge der Namen neu sortieren, nicht aber einen Namen streichen oder hinzufügen. Bei Vornamen mit Bindestrich, zum Beispiel Hans-Jürgen, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich hierbei nur um einen Vornamen handelt.

  • § 45a Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 46 Personenstandsverordnung (PStV)
  • Landesgebührenordnung NRW
  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde (nicht erforderlich, falls Ihr Geburts- oder Eheschließungsort Schloß Holte-Stukenbrock ist)

Ist Ihr Geburtsort Schloß Holte-Stukenbrock, wird die Erkärung sofort wirksam. Ist dies nicht der Fall, wird die Erklärung mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.

Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe Ihrer Erklärung vorab einen Termin. Sie können hierzu unser Terminbuchungssystem auf der Homepage der Stadtverwaltung nutzen.

  • Beurkundung der Erklärung: 30 Euro
  • ggf. Bescheinigung über die Namensänderung: 9 Euro
  • ggf. Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde: 10 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen