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Förderung von klimafreundlichen Neubauten
Bei einem Haus mit dem Standard KfW 40 werden an die Energieeffizienz bestimmte Anforderungen gestellt. Dadurch verbraucht das Haus 60 % weniger Energie als ein Standardhaus mit den gesetzlich geregelten Mindestvorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz.
Ein Passivhaus deckt den überwiegenden Teil seines Heizwärmebedarfs aus „passiven“ Quellen. Die Verwendung von natürlichen Materialen und ressourcenschonenden Techniken für Dämmung und zur Wärmeversorgung kennzeichnet ein Passivhaus aus. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock möchte den Bau eines neuen Eigenheims unter Berücksichtigung von Klima- und Energieeffizienz unterstützen. Investitionen in eine gute Dämmung und eine klimaverträgliche Heizmethode sorgen in der Zukunft für eine nachhaltige Wärmeversorgung und tragen zur Reduzierung der CO2 Emissionen bei.
Was wird gefördert?
- Ein KfW-Effizienzhaus-Standard 40 oder besser. Das Wohngebäude muss als KfW-Effizienzhaus entsprechend dem Programm „Energieeffizient Bauen“ gemäß der gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) genehmigt und nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) gefördert sein. (Energieeffizienz-Bonus)
- Neu errichtete Wohngebäude, die die Grenze der CO2-Emissionen für Heizung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergie (ohne Haushaltsstrom) von 9 kg CO2/m² im Jahr nicht überschreiten. Für diese Gebäude ist ein PHPP (Passivhaus Projektierung Paket) – Nachweis erforderlich. (CO2-Bonus)
Welche Förderung ist zuerwarten?
Energieeffizienz-Bonus = 2.000,00 Euro
CO2-Bonus = 2.000,00 Euro
Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten zusätzlich 400,00 Euro pro Wohneinheit, max. 6 WE
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die
- Eigentümer eines Grunstücks im Stadtgebiet sind
- beabsichtigen, ein 1-/2-Familienhaus zu errichten
- ein Gebäude errichten, das überwiegend zu Wohnzwecken dient.
Unterlagen
Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle folgenden Unterlagen eingereicht wurden:
- Antragsformular der Stadt
- Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag o.a.)
- Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung nach Durchführung
- Sachverständigenbericht / Erklärung
- PHPP-Nachweis
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ein Passivhaus deckt den überwiegenden Teil seines Heizwärmebedarfs aus „passiven“ Quellen. Die Verwendung von natürlichen Materialen und ressourcenschonenden Techniken für Dämmung und zur Wärmeversorgung kennzeichnet ein Passivhaus aus. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock möchte den Bau eines neuen Eigenheims unter Berücksichtigung von Klima- und Energieeffizienz unterstützen. Investitionen in eine gute Dämmung und eine klimaverträgliche Heizmethode sorgen in der Zukunft für eine nachhaltige Wärmeversorgung und tragen zur Reduzierung der CO2 Emissionen bei.
Was wird gefördert?
- Ein KfW-Effizienzhaus-Standard 40 oder besser. Das Wohngebäude muss als KfW-Effizienzhaus entsprechend dem Programm „Energieeffizient Bauen“ gemäß der gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) genehmigt und nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) gefördert sein. (Energieeffizienz-Bonus)
- Neu errichtete Wohngebäude, die die Grenze der CO2-Emissionen für Heizung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergie (ohne Haushaltsstrom) von 9 kg CO2/m² im Jahr nicht überschreiten. Für diese Gebäude ist ein PHPP (Passivhaus Projektierung Paket) – Nachweis erforderlich. (CO2-Bonus)
Welche Förderung ist zuerwarten?
Energieeffizienz-Bonus = 2.000,00 Euro
CO2-Bonus = 2.000,00 Euro
Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten zusätzlich 400,00 Euro pro Wohneinheit, max. 6 WE
Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle folgenden Unterlagen eingereicht wurden:
- Antragsformular der Stadt
- Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag o.a.)
- Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung nach Durchführung
- Sachverständigenbericht / Erklärung
- PHPP-Nachweis
Frau
Schäfer
Klimaschutzmanagerin
229
Herr
Booth
Klimaschutz- und Mobilitätsmanager
229