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Förderung der energetischen Modernisierung
In Anlehnung an das Förderprogramm der kfW-Bank NRW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möchte die Stadt die energetische Sanierung sowie die Wärmeversorgung von Wohngebäuden durch erneuerbarer Energien fördern.
Die Programme der KfW Bank und der BAFA fördert die energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik.Neben vielen anderen Fördervoraussetzungen, die der Bauherr erfüllen muss, ist für die Planung, Antragsstellung und Durchführung zur Unterstützung ein Energieeffizienz-Experte erforderlich (außer bei der Heizungserneuerung und –optimierung, hier gilt eine Empfehlung).
Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen wie
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Austausch von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
sowie
Effizienzhaus Denkmal
Effizienzhaus 100, 85, 70, 55, 40
Effizienzhäuser EE
(erneuerbare Energien erbringen einen Anteil von mind. 55 % für die Wärme– und Kälteversorgung des Gebäudes)
Welche Förderung ist zuerwarten?
Ob Einzelmaßnahmen oder die Sanierung auf Effizienzhaus-Standard, die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % des Förderbetrages der KfW-Bank NRW oder BAFA.
Die Förderung der Stadt ist begrenzt auf
- 5.000 € für ein Einfamilienhaus
- 8.000 € für ein Zweifamilienhaus
- und zusätzlich 500 Euro pro weitere Wohneinheit (max. 6 WE , max. 10.000 Euro)
- Mindestfördersumme 400 Euro
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:
- Ein- Zweifamilienhäuser mit max. 2 Wohneinheiten
- Eigentumswohnungen
- Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- die in Schloß Holte-Stukenbrock Eigentum haben
- alle, die einen Antrag bei der KfW-Bank NRW / BAFA ab dem 01.06.2020 gestellt haben
Unterlagen
Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle folgenden Unterlagen eingereicht wurden:
- Antragsformular der Stadt
- Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag o.a.)
- Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung nach Durchführung
- Verwendungsnachweiserklärung
- Sachverständigenbericht / Dokumentation
- Nachweis des Zuschussbetrages bzw. der Tilgungszuschusshöhe
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Programme der KfW Bank und der BAFA fördert die energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik.Neben vielen anderen Fördervoraussetzungen, die der Bauherr erfüllen muss, ist für die Planung, Antragsstellung und Durchführung zur Unterstützung ein Energieeffizienz-Experte erforderlich (außer bei der Heizungserneuerung und –optimierung, hier gilt eine Empfehlung).
Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen wie
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Austausch von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
sowie
Effizienzhaus Denkmal
Effizienzhaus 100, 85, 70, 55, 40
Effizienzhäuser EE
(erneuerbare Energien erbringen einen Anteil von mind. 55 % für die Wärme– und Kälteversorgung des Gebäudes)
Welche Förderung ist zuerwarten?
Ob Einzelmaßnahmen oder die Sanierung auf Effizienzhaus-Standard, die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % des Förderbetrages der KfW-Bank NRW oder BAFA.
Die Förderung der Stadt ist begrenzt auf
- 5.000 € für ein Einfamilienhaus
- 8.000 € für ein Zweifamilienhaus
- und zusätzlich 500 Euro pro weitere Wohneinheit (max. 6 WE , max. 10.000 Euro)
- Mindestfördersumme 400 Euro
Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle folgenden Unterlagen eingereicht wurden:
- Antragsformular der Stadt
- Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag o.a.)
- Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung nach Durchführung
- Verwendungsnachweiserklärung
- Sachverständigenbericht / Dokumentation
- Nachweis des Zuschussbetrages bzw. der Tilgungszuschusshöhe
Frau
Schäfer
Klimaschutzmanagerin
229
Herr
Booth
Klimaschutz- und Mobilitätsmanager
229