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 Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

Im Rahmen der Klimaanpassung fördert die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock die Dach- und Fassadenbegrünung. Neben den vielen Maßnahmen aus der Stadtplanung möchte sich die Stadt gemeinsam mit den Grundstückeigentümern einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas leisten. Die Folgen der langanhaltenden Hitzeperioden und die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen wird durch den Klimawandel zukünftig noch verstärkt.

Was wird gefördert?

Eine fachgerechte Bepflanzung mit mehrjährigen Pflanzen zur Begrünung von Dächern und Fassaden ab einer Nettofläche von mindestens 10m². Die Verwendung von heimischen Pflanzen ist gewünscht.
Die Förderung der Begrünung gilt für Neubauten, als auch auf bestehenden Dächern und an Fassaden.

Welche Förderung ist zu erwarten?

Die Förderhöhe pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche beträgt maximal 15,- Euro, jedoch höchstens 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Gesamtförderung beträgt 4000,- Euro.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer/-innen und Eigentümergemeinschaften bzw. Antragsteller/-innen mit einer Einverständniserklärung des Eigentümers sowie Gewerbe und Industrieunternehmen.
Die Bewilligung erfolgt nach der Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.

Unterlagen

Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden, z.B.

  • Lageplan oder maßstäbliche Skizze, aussagekräftige Fotos der Fläche
  • Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o.ä.)
  • Baugenehmigung (nur bei Neubauten)
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation, nur bei Eigenleistungen
  • kurze Maßnahmenbeschreibung
  • Kostenvoranschläge bzw. verbindliche Schätzungen der Materialkosten eines Fachbetriebes

Verfahrensablauf

  1. Planung des Vorhaben (Größe, Art der Begrünung, etc.) und einen Kostenvorschlag einholen.
  2. Antragsformular ausfüllen und die geforderten Unterlagen bei der Stadt einreichen.
  3. Umsetzung der Maßnahmen nach Erhalt des Bewilligungsbescheides.
  4. Dokumentation der Fertigstellung und das Fördergeld bei der Stadt abrufen.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

Was wird gefördert?

Eine fachgerechte Bepflanzung mit mehrjährigen Pflanzen zur Begrünung von Dächern und Fassaden ab einer Nettofläche von mindestens 10m². Die Verwendung von heimischen Pflanzen ist gewünscht.
Die Förderung der Begrünung gilt für Neubauten, als auch auf bestehenden Dächern und an Fassaden.

Welche Förderung ist zu erwarten?

Die Förderhöhe pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche beträgt maximal 15,- Euro, jedoch höchstens 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Gesamtförderung beträgt 4000,- Euro.

Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden, z.B.

  • Lageplan oder maßstäbliche Skizze, aussagekräftige Fotos der Fläche
  • Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o.ä.)
  • Baugenehmigung (nur bei Neubauten)
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation, nur bei Eigenleistungen
  • kurze Maßnahmenbeschreibung
  • Kostenvoranschläge bzw. verbindliche Schätzungen der Materialkosten eines Fachbetriebes
gründach, sedum, dachgarten, regen https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/67444/show
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Schäfer

Klimaschutzmanagerin

229

05207 8905-5107

Herr

Booth

Klimaschutz- und Mobilitätsmanager

229

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