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Wahlrechtsbescheinigung
Die Bescheinigung des Wahlrechts ist Teil des Formblatts für Unterstützungsunterschriften. Sie dient dem Nachweis, dass die betreffende Person als Wählerin oder Wähler an der Wahl teilnehmen darf.
Bei der Europa-, der Bundestags-, der Landtags- sowie der Kommunalwahl müssen Wahlvorschläge nicht etablierter Parteien von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Mit der Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhänger haben. Eine wirksame Unterstützungsunterschrift kann aber nur leisten, wer selbst in dem jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigt ist.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten. Diese Formblätter werden von den zuständigen Wahlleitungen, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist, auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Für jeden Unterstützer muss das Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Diese Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Rechtsgrundlagen
Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlgesetz (BWG) und Bundeswahlordnung (BWO)
Landeswahlgesetz (LWahlG) und Landeswahlordnung (LWahlO)
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Kosten
Keine
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter (in Abhängigkeit von der anstehenden Wahl)
Zuständige Einrichtung
FB 1 - Wahlamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: wahlamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei der Europa-, der Bundestags-, der Landtags- sowie der Kommunalwahl müssen Wahlvorschläge nicht etablierter Parteien von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Mit der Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhänger haben. Eine wirksame Unterstützungsunterschrift kann aber nur leisten, wer selbst in dem jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigt ist.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten. Diese Formblätter werden von den zuständigen Wahlleitungen, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist, auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Für jeden Unterstützer muss das Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Diese Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Keine
OZG-ID 10146, Unterstützungsunterschrift https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42871/showFrau
Lüke-Kassen
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Frau
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