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Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen (Wappen, Logo)
Das Wappen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zulässig. Dies gilt auch für ehemalige Wappen der Gemeinden sowie für das städtische „Logo“.
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens / Logos zu gestatten. Das Stadtwappen / Logo ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens / Logos ist erforderlich.
Für die Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Voraussetzungen
Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens / Logos setzt voraus, dass
- das Wappen / Logo in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- mit der Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters hervorgerufen wird
Kosten
Es werden Kosten nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
Der Widerruf des Wappens / Logos ist jederzeit möglich, wenn
- etwaige Auflagen zur Nutzung nicht erfüllt werden
- die Genehmigung durch unrichtige Angaben erlangt wurde
- das Wappen / Logo nicht in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- der Anschein eines amtlichen Charakters erweckt wird
- die Nutzung in sitten- oder verfassungswidriger Art erfolgt
- die Nutzung dem Ansehen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock schadet
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Verwendungsgenehmigung für HoheitszeichenOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: zentraledienste@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens / Logos zu gestatten. Das Stadtwappen / Logo ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens / Logos ist erforderlich.
Für die Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Es werden Kosten nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhoben.
OZG-ID 10555, Wappen, Logo, Welle https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42870/showFrau
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