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Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Die „Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ dient als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bestehen.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe
oder auch für die Teilnahme an
- Öffentlichen Ausschreibungen
Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.
Kosten
Die Bescheinigung ist kostenfrei.
Verfahrensablauf
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post oder über Ihr Bürgerportalkonto zu.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Antrag auf Bescheinigung in SteuersachenOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 2 - Stadtkasse
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: stadtkasse@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe
oder auch für die Teilnahme an
- Öffentlichen Ausschreibungen
Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.
Die Bescheinigung ist kostenfrei.
Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuern https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31614/showFrau
Brock
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Frau
Köhl
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