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 Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die „Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ dient als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bestehen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe

oder auch für die Teilnahme an
- Öffentlichen Ausschreibungen

Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.

Kosten

Die Bescheinigung ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post oder über Ihr Bürgerportalkonto zu.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen

Zuständige Einrichtung

FB 2 - Stadtkasse
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: stadtkasse@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Brock:
Tel: 05207 8905-210
Frau Köhl:
Tel: 05207 8905-5109
Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe

oder auch für die Teilnahme an
- Öffentlichen Ausschreibungen

Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.

Die Bescheinigung ist kostenfrei.

Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuern https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31614/show
FB 2 - Stadtkasse
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Brock

210

05207 8905-210

Frau

Köhl

209

05207 8905-5109
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Brock

210

05207 8905-210

Frau

Köhl

209

05207 8905-5109