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 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Minderjährige vor Beginn einer Beschäftigung ärztlich untersuchen lassen, um deren Eignung für den Beruf festzustellen. Für die Untersuchung kann man sich z.B. an seinen Hausarzt wenden. Vorab muss dafür allerdings ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein bei der Meldebehörde des eigenen Wohnortes abgeholt werden.

Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um die Erstuntersuchung oder um eine Nachuntersuchung handelt.

Zum Untersuchungsberechtigungsschein bekommen Sie gleichzeitig einen Erhebungsbogen ausgehändigt. In dem Erhebungsbogen müssen vorab schon einige gesundheitsliche Frage beantwortet werden. Daher ist es anzuraten diesen Bogen zusammen mit seinen Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) auszufüllen.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen reicht man dann zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt ein.

Rechtsgrundlagen

Kosten

kostenlos

Hinweise und Besonderheiten

Untersuchungsberechtigungsscheine (für Erst- und Nachuntersuchungen) werden üblicherweise nur einmal ausgestellt. Bei Verlust kann ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Weitere Ausstellungen sind möglich, wenn:

  • die Person bereits zur Erstuntersuchung war, die Beschäfitgung dann aber erst nach einem Jahr oder länger begonnen wird,
  • ein Wechsel des Arbeitgebers angestrebt wird. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb eines Jahres eine weitere Ausstellung nicht möglich ist und man von seinem "alten" Arbeitgeber das damalige Untersuchungsergebnis anfordern muss. Sollte die Untersuchung dann länger als ein Jahr zurückliegen, kann ein neuer erster Untersuchungsberechigungsschein ausgestellt werden.

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Untersuchungsberechtigungsschein

kostenlos

Jugendarbeitsschutz, JArbSchG, Berechtigungsschein, Erstuntersuchung, Zweituntersuchung, Nachuntersuchung, Einstellungsuntersuchung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31612/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350