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 Anmeldung als Wahlhelfende

Anmeldung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
 

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich - in Schloß Holte-Stukenbrock werden pro Wahl rund 150 Helferinnen und Helfer benötigt.

Bei der Organisation dieser Wahlen und insbesondere bei der Besetzung der Wahlvorstände sind wir auf Ihre ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.

Sind Sie selbst wahlberechtigt und wohnen in Schloß Holte-Stukenbrock? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wahlamtes weisen Sie in die jeweiligen Tätigkeiten ein.

Voraussetzungen

Wahlhelfer in einem Wahlraum kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.

Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren

Sie sollten ihren ständigen Wohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.

Weitere Informationen

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  Anmeldung als Wahlhelfende Person

Zuständige Einrichtung

FB 1 - Wahlamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: wahlamt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lüke-Kassen:
Tel: 05207 8905-118
Anmeldung als Wahlhelfende

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich - in Schloß Holte-Stukenbrock werden pro Wahl rund 150 Helferinnen und Helfer benötigt.

Bei der Organisation dieser Wahlen und insbesondere bei der Besetzung der Wahlvorstände sind wir auf Ihre ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.

Sind Sie selbst wahlberechtigt und wohnen in Schloß Holte-Stukenbrock? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wahlamtes weisen Sie in die jeweiligen Tätigkeiten ein.

Informationen aus dem Wahl-Lexikon zum Thema Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelfer, Wahlhelferin, Verpflichtung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30943/show
FB 1 - Wahlamt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-120
Fax 05207 8905-451

Frau

Lüke-Kassen

118

05207 8905-118
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Lüke-Kassen

118

05207 8905-118