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 Barrierefreie Wahlen

Informationen zur barrierefreien Teilnahme an Wahlen

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil haben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. 

Weitere Informationen

Wenn Sie in der Übersicht die Wahllokale anklicken können Sie sehen ob ein Wahlraum barrierefrei ist.

Wahlraumübersicht Stand 26.09.2021

Zuständige Einrichtung

FB 1 - Wahlamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: wahlamt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lüke-Kassen:
Tel: 05207 8905-118
Barrierefreie Wahlen

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil haben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. 

Wenn Sie in der Übersicht die Wahllokale anklicken können Sie sehen ob ein Wahlraum barrierefrei ist.

Wahlraumübersicht Stand 26.09.2021

Rollstuhl, Wahllokal, schwerbehindert, beinträchtigung, behinderung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30940/show
FB 1 - Wahlamt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-120
Fax 05207 8905-451

Frau

Lüke-Kassen

118

05207 8905-118
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Lüke-Kassen

118

05207 8905-118