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Barrierefreie Wahlen
Informationen zur barrierefreien Teilnahme an Wahlen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil haben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig.
Weitere Informationen
Wenn Sie in der Übersicht die Wahllokale anklicken können Sie sehen ob ein Wahlraum barrierefrei ist.
Zuständige Einrichtung
FB 1 - Wahlamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: wahlamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil haben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig.
Wenn Sie in der Übersicht die Wahllokale anklicken können Sie sehen ob ein Wahlraum barrierefrei ist.
Rollstuhl, Wahllokal, schwerbehindert, beinträchtigung, behinderung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30940/showFrau
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Frau
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