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 Asylangelegenheiten

 

 

Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.

Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
  • abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
  • sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten.
  • Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt.

Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.

Am Mittwoch ist dieser Fachbereich für den Publikumsverkehr geschlossen.

Für die soziale Betreuung der Asylbewerber sind Frau Susan Lütke und Frau Lana Odeh zuständig.
Frau Lütke und Frau Odeh haben ihr Büro im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Erdgeschoss, Zimmer 35, Tel. (05207) 8905-335.
 

 

Zuständige Einrichtung

FB 4.2 - Asylangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: asyl@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Demmer:
Tel: 05207 8905-314
Asylangelegenheiten

 

 

Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.

Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
  • abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
  • sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten.
  • Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt.

Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.

Am Mittwoch ist dieser Fachbereich für den Publikumsverkehr geschlossen.

Für die soziale Betreuung der Asylbewerber sind Frau Susan Lütke und Frau Lana Odeh zuständig.
Frau Lütke und Frau Odeh haben ihr Büro im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Erdgeschoss, Zimmer 35, Tel. (05207) 8905-335.
 

 

Betreuung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1571/show
FB 4.2 - Asylangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Becker

stellv. Fachbereichsleitung

13

05207 8905-313

Frau

Demmer

14

05207 8905-314
Fachbereich Soziales
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-315

Frau

Becker

stellv. Fachbereichsleitung

13

05207 8905-313

Frau

Demmer

14

05207 8905-314