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Vaterschaftsanerkennung
Zum Kind einer nicht verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden.
Hierzu muss der Vater die Erklärung abgeben, das er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.
Nach Möglichkeit sollten Sie diese Erklärungen gemeinsam im Standesamt abgeben.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Ihre Ausweise und Geburtsurkunden
- die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren ist
Kosten
Diese Erklärung ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Standesamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hierzu muss der Vater die Erklärung abgeben, das er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.
Nach Möglichkeit sollten Sie diese Erklärungen gemeinsam im Standesamt abgeben.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Ihre Ausweise und Geburtsurkunden
- die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren ist
Diese Erklärung ist gebührenfrei.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1564/showFrau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)