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 Vaterschaftsanerkennung

Zum Kind einer nicht verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden. 

Hierzu muss der Vater die Erklärung abgeben, das er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.

Nach Möglichkeit sollten Sie diese Erklärungen gemeinsam im Standesamt abgeben.

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre Ausweise und Geburtsurkunden
  • die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren ist

Kosten

Diese Erklärung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Standesamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: standesamt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biermann:
Tel: 05207 8905-302
Frau Buschmann:
Tel: 05207 8905-303
Vaterschaftsanerkennung

Hierzu muss der Vater die Erklärung abgeben, das er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.

Nach Möglichkeit sollten Sie diese Erklärungen gemeinsam im Standesamt abgeben.

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre Ausweise und Geburtsurkunden
  • die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren ist

Diese Erklärung ist gebührenfrei.

https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1564/show
FB 3 - Standesamt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Biermann

2 (EG)

05207 8905-302

Frau

Buschmann

3 (EG)

05207 8905-303
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Biermann

2 (EG)

05207 8905-302

Frau

Buschmann

3 (EG)

05207 8905-303