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 Rundfunkbeitrag

Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich seit dem 01.01.2013 durch einen Geräte-unabhängigen Rundfunkbeitrag.

Es gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag; unabhängig davon, wieviel Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Menschen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, müssen einen ermäßigten Beitrag zahlen.

Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG können sich befreien lassen.

Für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Formulare und Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag erhalten Sie  im Fachbereich Soziales oder unter www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html.

 

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Soziales
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: soziales@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Amann:
Tel: 05207 8905-310
Rundfunkbeitrag

Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich seit dem 01.01.2013 durch einen Geräte-unabhängigen Rundfunkbeitrag.

Es gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag; unabhängig davon, wieviel Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Menschen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, müssen einen ermäßigten Beitrag zahlen.

Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG können sich befreien lassen.

Für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Formulare und Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag erhalten Sie  im Fachbereich Soziales oder unter www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html.

 

 

GEZ-Befreiung; Rundfunkgebührenbefreiung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1562/show
Fachbereich Soziales
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-315

Frau

Amann

10

05207 8905-310