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 Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht

Gem. § 46 Abs.1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) können in bestimmten Einzelfällen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a) Ausnahmen genehmigt werden.

Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch körperliche Beeinträchtigung die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes / Tragen eines Schutzhelmes ergeben können, größer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne Schutz des Gurtes / Helmes auftreten können. Dies muss auf dem Antragformular durch einen Arzt bescheinigt werden.

Unterlagen

Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht" senden Sie bitte per Post zu.

Kosten

Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung und des Ausweises werden keine Gebühren erhoben.

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau van Drachten:
Tel: 05207 8905-321
Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht

Gem. § 46 Abs.1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) können in bestimmten Einzelfällen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a) Ausnahmen genehmigt werden.

Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch körperliche Beeinträchtigung die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes / Tragen eines Schutzhelmes ergeben können, größer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne Schutz des Gurtes / Helmes auftreten können. Dies muss auf dem Antragformular durch einen Arzt bescheinigt werden.

Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht" senden Sie bitte per Post zu.

Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung und des Ausweises werden keine Gebühren erhoben.

https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1552/show
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

van Drachten

21 (EG)

05207 8905-321
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

van Drachten

21 (EG)

05207 8905-321