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Bausatzung
Die sog. Bausatzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB und § 35 Absatz 6 BauGB sind neben dem Flächennutzungs- und dem Bebauungsplan weitere städtebauliche Instrumente zur Steuerung der baulichen Entwicklung in der Stadt.
Zuständige Einrichtung
FB 5 - Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauleitplanung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bausatzung
Die sog. Bausatzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB und § 35 Absatz 6 BauGB sind neben dem Flächennutzungs- und dem Bebauungsplan weitere städtebauliche Instrumente zur Steuerung der baulichen Entwicklung in der Stadt.
FB 5 - Stadtentwicklung
001 Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Frau
Meyer
220, 2. OG
05207 8905-220
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
001 Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541
Frau
Meyer
220, 2. OG
05207 8905-220