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 Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).

Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).

 

Zuständige Einrichtung

FB 5 - Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauleitplanung@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Meyer:
Tel: 05207 8905-220
Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).

Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).

 

Stadtplanung, Planung, Bauen https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1541/show
FB 5 - Stadtentwicklung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Meyer

220, 2. OG

05207 8905-220
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Meyer

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