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Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).
Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).
Zuständige Einrichtung
FB 5 - Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauleitplanung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).
Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).
Stadtplanung, Planung, Bauen https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1541/show
Frau
Meyer
220, 2. OG
Frau
Meyer
220, 2. OG