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 Bauzustandsbesichtigung

Die Bauaufsicht führt Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und zur abschließenden Fertigstellung durch. Hierbei wird die Übereinstimmung des Gebäudes mit den genehmigten Unterlagen geprüft.

Die Bauherrin/der Bauherr hat die Rohbaufertigstellung bzw. die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens eine Woche vorher der Bauaufsicht mitzuteilen.

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Das Gebäude darf noch nicht verputzt und die Dachkonstruktion noch nicht verkleidet sein.

Die Bauzustandsbesichtigung der abschließenden Fertigstellung erfolgt bevor das Gebäude in Benutzung genommen wird. Zur Bauzustandsbesichtigung sind die in der Baugenehmigung geforderten Unterlagen bereit zu halten bzw. hier vorzulegen.

Zur Fertigstellung eines Gebäudes müssen Sie die Fachunternehmererklärung (TGA) vorlegen, die in der Regel vom Heizungsbauer ausgefüllt wird. Das Formular dazu finden Sie unten als Download (FU_Enev).

Kosten

Die Gebühr für die Bauzustandsbesichtigung beträgt bis zu 20 % der Genehmigungsgebühr.

Downloads

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bauaufsicht
Nebengebäude am Rathaus
Rathausstraße 6
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Rauser:
Tel: 05207 8905-5134
Frau Nolte:
Tel: 05207 8905-5133
Bauzustandsbesichtigung

Die Bauherrin/der Bauherr hat die Rohbaufertigstellung bzw. die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens eine Woche vorher der Bauaufsicht mitzuteilen.

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Das Gebäude darf noch nicht verputzt und die Dachkonstruktion noch nicht verkleidet sein.

Die Bauzustandsbesichtigung der abschließenden Fertigstellung erfolgt bevor das Gebäude in Benutzung genommen wird. Zur Bauzustandsbesichtigung sind die in der Baugenehmigung geforderten Unterlagen bereit zu halten bzw. hier vorzulegen.

Zur Fertigstellung eines Gebäudes müssen Sie die Fachunternehmererklärung (TGA) vorlegen, die in der Regel vom Heizungsbauer ausgefüllt wird. Das Formular dazu finden Sie unten als Download (FU_Enev).

Die Gebühr für die Bauzustandsbesichtigung beträgt bis zu 20 % der Genehmigungsgebühr.

Abnahme, Rohbauabnahme, Fertigabnahme, Bauüberwachung, Baukontrolle, Fertigstellung, Rohbau, Schlussabnahme https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1537/show
Fachbereich Bauaufsicht
Rathausstraße 6 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Rauser

EG

05207 8905-5134

Herr

Venne

Fachbereichsleitung

1.OG

05207 8905-5130

Frau

Nolte

EG

05207 8905-5133