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Kinderreisepass
Alle Personen, die ins Ausland reisen, benötigen einen Ausweis oder Pass – auch Kinder, unabhängig vom Alter.
Sie sollten vor jeder Reise prüfen, welches Reisedokument für Ihre Reise erforderlich ist: Informationen hierzu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Kinderreisepässe werden mit einer einjährigen Gültigkeit, jedoch höchstens bis zum 12. Geburtstag ausgestellt.
Sie können ihn - wenn alle Unterlagen und das Kind/die Kinder dabei sind - nach wenigen Minuten mitnehmen.
Ist Ihr Kind in Ihrem Reisepass eingetragen? Dieser Eintrag ist seit dem 25. Juni 2012 ungültig! Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument. (Verordnung (EG) 444/2009)
Eine Verlängerung (oder Aktualisierung) ist möglich, wenn:
- bereits ein (bordeauxroter) neuer Kinderreisepass vorhanden ist
- dieser noch gültig ist
- Ihr Kind am Tag nach dem Ablauf noch nicht 12 Jahre alt wird
- eine Doppelseite in diesem Kinderreisepass frei ist
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne auch persönlich.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
Unterlagen
- 1 biometrisches Passfoto;
Wie ein biometrisches Lichtbild aussehen muss, können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) nachschauen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € kann dies (für Kindern ab 6 Jahren empfohlen) auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. - Das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein.
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Ausweisen
(Wenn ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist, legen Sie bitte auch hierüber einen Nachweis vor.) - Geburts-/Abstammungsurkunde
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass (falls vorhanden)
Kosten
- Gebühr für die Neuausstellung (13,00 EUR) - Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung
- Gebühr für die Verlängerung/Aktualisierung (6,00 EUR)
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Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie sollten vor jeder Reise prüfen, welches Reisedokument für Ihre Reise erforderlich ist: Informationen hierzu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Kinderreisepässe werden mit einer einjährigen Gültigkeit, jedoch höchstens bis zum 12. Geburtstag ausgestellt.
Sie können ihn - wenn alle Unterlagen und das Kind/die Kinder dabei sind - nach wenigen Minuten mitnehmen.
Ist Ihr Kind in Ihrem Reisepass eingetragen? Dieser Eintrag ist seit dem 25. Juni 2012 ungültig! Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument. (Verordnung (EG) 444/2009)
Eine Verlängerung (oder Aktualisierung) ist möglich, wenn:
- bereits ein (bordeauxroter) neuer Kinderreisepass vorhanden ist
- dieser noch gültig ist
- Ihr Kind am Tag nach dem Ablauf noch nicht 12 Jahre alt wird
- eine Doppelseite in diesem Kinderreisepass frei ist
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne auch persönlich.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 biometrisches Passfoto;
Wie ein biometrisches Lichtbild aussehen muss, können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) nachschauen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € kann dies (für Kindern ab 6 Jahren empfohlen) auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. - Das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein.
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Ausweisen
(Wenn ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist, legen Sie bitte auch hierüber einen Nachweis vor.) - Geburts-/Abstammungsurkunde
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass (falls vorhanden)
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
N.
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
N.