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 Fahrerkarte (Erstausstellung und Verlängerung)

Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen bzw. diese verlängert werden soll, müssen Sie bereits Inhaber eines EU-Führerscheins sein oder diesen zeitgleich beantragen.

Beide Anträge können Sie im Rathaus stellen.

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • EU-Führerschein
  • 1 aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal im Rathaus nicht für diese Bilder genutzt werden kann)
  • Bei Verlängerung: aktuelle Fahrerkarte

Kosten

  • Pro Fahrerkarte: 44,- €

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Zuständige Einrichtung

FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Eickenbusch:
Tel: 05207 8905-323
Herr Haas:
Tel: 05207 8905-323
Fahrerkarte (Erstausstellung und Verlängerung)

Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen bzw. diese verlängert werden soll, müssen Sie bereits Inhaber eines EU-Führerscheins sein oder diesen zeitgleich beantragen.

Beide Anträge können Sie im Rathaus stellen.

  • gültiges Ausweisdokument
  • EU-Führerschein
  • 1 aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal im Rathaus nicht für diese Bilder genutzt werden kann)
  • Bei Verlängerung: aktuelle Fahrerkarte
  • Pro Fahrerkarte: 44,- €
Fahrpersonalverordnung, FPersV https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1535/show
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Eickenbusch

23 (EG)

05207 8905-323

Herr

Haas

05207 8905-323
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Eickenbusch

23 (EG)

05207 8905-323

Herr

Haas

05207 8905-323