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Fahrerkarte (Erstausstellung und Verlängerung)
Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen bzw. diese verlängert werden soll, müssen Sie bereits Inhaber eines EU-Führerscheins sein oder diesen zeitgleich beantragen.
Beide Anträge können Sie im Rathaus stellen.
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- EU-Führerschein
- 1 aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal im Rathaus nicht für diese Bilder genutzt werden kann)
- Bei Verlängerung: aktuelle Fahrerkarte
Kosten
- Pro Fahrerkarte: 44,- €
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Fahrerkarte (Erstausstellung und Verlängerung)
Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen bzw. diese verlängert werden soll, müssen Sie bereits Inhaber eines EU-Führerscheins sein oder diesen zeitgleich beantragen.
Beide Anträge können Sie im Rathaus stellen.
- gültiges Ausweisdokument
- EU-Führerschein
- 1 aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal im Rathaus nicht für diese Bilder genutzt werden kann)
- Bei Verlängerung: aktuelle Fahrerkarte
- Pro Fahrerkarte: 44,- €
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
001 Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Frau
Eickenbusch
23 (EG)
05207 8905-323
Herr
Haas
05207 8905-323
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
001 Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541
Frau
Eickenbusch
23 (EG)
05207 8905-323
Herr
Haas
05207 8905-323