BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Adressänderung in Fahrzeugpapieren
Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.
Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.
Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.
Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
Kosten
- Änderung pro Fahrzeugschein: 10,80 €
Hinweise und Besonderheiten
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.
Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.
Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.
Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.
- gültiges Ausweisdokument
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Änderung pro Fahrzeugschein: 10,80 €
Frau
Eickenbusch
23 (EG)
Herr
Haas
Frau
Eickenbusch
23 (EG)
Herr
Haas