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 Adressänderung in Fahrzeugpapieren

Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.

Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.

 

Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.

Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.

 

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)

Kosten

  • Änderung pro Fahrzeugschein: 10,80 €

Hinweise und Besonderheiten

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

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Zuständige Einrichtung

FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Eickenbusch:
Tel: 05207 8905-323
Herr Haas:
Tel: 05207 8905-323
Adressänderung in Fahrzeugpapieren

Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.

Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.

 

Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.

Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.

 
  • gültiges Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Änderung pro Fahrzeugschein: 10,80 €
fahrzeugschein, fahrzeugbrief, ummeldung, anmeldung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1533/show
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Eickenbusch

23 (EG)

05207 8905-323

Herr

Haas

05207 8905-323
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Eickenbusch

23 (EG)

05207 8905-323

Herr

Haas

05207 8905-323