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 Sperrmüll

Sperrige Gegenstände

Abgabe am Recyclinghof, Altenkamp 8, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, kostenpflichtig möglich oder veranlassen Sie eine Abholung:

  • 2x im Monat
  • nur Privat-Haushalte bis 6m³ pro Abfuhr
  • Termin wird ca. 1 Woche verbindlich schriftlich mitgeteilt

Sperrmüll muss nicht in viele Einzelteile zerkleinert werden, lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich.

Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.

Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:

  • Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.)
  • Holz soweit keine Möbelteile (keine Zäune, Bretter, etc.)
  • Autoteile
  • Grundstückseinfriedungen
  • komplette Haushaltsauflösungen
  • Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.)

Kosten

Gebührenstaffelung:

  • bis 2 m³ = 15 EUR (Mindestgebühr)
  • 2 - 4 m³ = 30 EUR
  • 4 - 6 m³ = 45 EUR

Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, etc.)

  • kostenlose Abholung über GEG Tel. 0800 - 233 48 59
  • am  Recyclinghof zu den Öffnungszeiten (bitte orientieren Sie sich am aktuellen Abfallkaleder, da die Samstagstermine variieren können).

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Lastschriftverfahren
  • Überweisung

Hinweise und Besonderheiten

Wichtig:

  • nur die angemeldete Sperrmüllmenge wird abgefahren (Gegenstände, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Sperrmüll und sind unverzüglich vom Straßenrand zu entfernen)
  • Sperrgut am Abend vor dem Abfuhrtermin oder am frühen Morgen bis 6.00 Uhr des Abfuhrtages an den Straßenrand zur Abholung bereit stellen
  • Holzteile getrennt vom restlichen Sperrmüll stellen. Die Teilegruppen werden am Abholtag von zwei verschiedenen Fahrzeugen! eingesammelt.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Sperrmuellabholung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

FB 7 - Entsorgung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: abfall@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Büschemann:
Tel: 05207 8905-431
Sperrmüll

Abgabe am Recyclinghof, Altenkamp 8, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, kostenpflichtig möglich oder veranlassen Sie eine Abholung:

  • 2x im Monat
  • nur Privat-Haushalte bis 6m³ pro Abfuhr
  • Termin wird ca. 1 Woche verbindlich schriftlich mitgeteilt

Sperrmüll muss nicht in viele Einzelteile zerkleinert werden, lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich.

Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.

Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:

  • Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.)
  • Holz soweit keine Möbelteile (keine Zäune, Bretter, etc.)
  • Autoteile
  • Grundstückseinfriedungen
  • komplette Haushaltsauflösungen
  • Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.)

Gebührenstaffelung:

  • bis 2 m³ = 15 EUR (Mindestgebühr)
  • 2 - 4 m³ = 30 EUR
  • 4 - 6 m³ = 45 EUR

Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, etc.)

  • kostenlose Abholung über GEG Tel. 0800 - 233 48 59
  • am  Recyclinghof zu den Öffnungszeiten (bitte orientieren Sie sich am aktuellen Abfallkaleder, da die Samstagstermine variieren können).

Sperrmüll, Abfall, Hausrat, Entsorgung, Müllabfuhr, Müll, Kühlschrank, Kühlschränke, Metallschrott https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1531/show
FB 7 - Entsorgung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Büschemann

231

05207 8905-431
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Büschemann

231

05207 8905-431