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 Hundesteuer

Hundehalter/Hundehalterinnen müssen Ihren Hund bei der Stadt anmelden, da die Haltung von Hunden gemäß der Hundesteuersatzung steuerpflichtig ist.

Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.

Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

Kosten

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn

  1. ein Hund gehalten wird 50,00 €
  2. zwei Hunde gehalten werden je Hund 70,00 €
  3. drei Hunde gehalten werden je Hund 90,00 €

Tierheimhunde sind für ein Jahr steuerbefreit. Eine Anmeldung des/der Hunde/s muss trotzdem erfolgen.

Weitere Steuerermäßigungs- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen:

https://www.schlossholtestukenbrock.de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/

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  Hundesteuer-Anmeldung   Hundesteuer-Abmeldung

Zuständige Einrichtung

FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Reinhold:
Tel: 05207 8905-5122
Hundesteuer

Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.

Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn

  1. ein Hund gehalten wird 50,00 €
  2. zwei Hunde gehalten werden je Hund 70,00 €
  3. drei Hunde gehalten werden je Hund 90,00 €

Tierheimhunde sind für ein Jahr steuerbefreit. Eine Anmeldung des/der Hunde/s muss trotzdem erfolgen.

Weitere Steuerermäßigungs- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen:

https://www.schlossholtestukenbrock.de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/

OZG-ID : 10160, Halter, Haltung, Tierheim, Landeshundegesetz, Sazung, Befreiung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1530/show
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Herr

Reinhold

201

05207 8905-5122
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Reinhold

201

05207 8905-5122