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Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Sicherung der städtischen Bauleitplanung.
Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.
Im Regelfall sind Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes betroffen, sofern es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist.
Zuständige Einrichtung
FB 5 - Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauleitplanung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Sicherung der städtischen Bauleitplanung.
Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.
Im Regelfall sind Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes betroffen, sofern es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist.
Grundstückskauf, Grunderwerb, Grundstück, Grundstücke https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1518/show
Herr
Sommerfeld
stellv. Fachbereichsleitung
215 D, 2. OG
Herr
Sommerfeld
stellv. Fachbereichsleitung
215 D, 2. OG