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 Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Sicherung der städtischen Bauleitplanung.

Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.

Im Regelfall sind Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes betroffen, sofern es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist. 

 

Zuständige Einrichtung

FB 5 - Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauleitplanung@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Sicherung der städtischen Bauleitplanung.

Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.

Im Regelfall sind Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes betroffen, sofern es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist. 

 

Grundstückskauf, Grunderwerb, Grundstück, Grundstücke https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1518/show
FB 5 - Stadtentwicklung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Herr

Sommerfeld

stellv. Fachbereichsleitung

215 D, 2. OG

05207 8905-457
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Sommerfeld

stellv. Fachbereichsleitung

215 D, 2. OG

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