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Sterbefall
Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.
Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.
In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.
Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.
War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Kosten
Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.
Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Standesamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.
In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.
Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.
War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.
Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)