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 Sterbefall

Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.

Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.

In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.

Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.

War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.

Kosten

Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.


Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Standesamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: standesamt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biermann:
Tel: 05207 8905-302
Frau Buschmann:
Tel: 05207 8905-303
Sterbefall

Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.

In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.

Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.

War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.

Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.


Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.

Tod Verstorben Todesfall Beerdigung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1509/show
FB 3 - Standesamt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Biermann

2 (EG)

05207 8905-302

Frau

Buschmann

3 (EG)

05207 8905-303
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Biermann

2 (EG)

05207 8905-302

Frau

Buschmann

3 (EG)

05207 8905-303