BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 SEPA-Lastschriftmandat

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Sie können Ihre fälligen Zahlungen durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auf einfache und bequeme Weise entrichten.

I H R E  V O R T E I L E

  • Lästige Überwachung von Zahlungsterminen fällt weg
  • Sie zahlen immer nur den fälligen Betrag
  • Sie zahlen immer pünktlich und vermeiden dadurch ärgerliche Säumnisfolgen
  • Umständliche Einzelüberweisungen entfallen
  • Die Einrichtung/Änderung bestehender Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut und die damit verbundenen evtl. Kosten fallen weg
  • Die Erstattung von Beträgen erfolgt umgehend auf die angegebene Bankverbindung

S I E  E R L E I C H T E R N  U N S

  • Eine ansonsten zeitaufwändige Zuordnung der Zahlungseingänge
  • Eventuell Nachforschungsarbeiten bei fehlender Angabe des Verwendungszwecks

Falls Sie sich für diese Art der Zahlung entscheiden, vergessen Sie bitte nicht, eventuell bei Ihrer Bank bereits eingerichtete Daueraufträge zu löschen!

 

Unterlagen

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats/einer Einzugsermächtigung muss schriftlich erfolgen.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzen
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: finanzen@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Vogt:
Tel: 05207 8905-5125
SEPA-Lastschriftmandat

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Sie können Ihre fälligen Zahlungen durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auf einfache und bequeme Weise entrichten.

I H R E  V O R T E I L E

  • Lästige Überwachung von Zahlungsterminen fällt weg
  • Sie zahlen immer nur den fälligen Betrag
  • Sie zahlen immer pünktlich und vermeiden dadurch ärgerliche Säumnisfolgen
  • Umständliche Einzelüberweisungen entfallen
  • Die Einrichtung/Änderung bestehender Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut und die damit verbundenen evtl. Kosten fallen weg
  • Die Erstattung von Beträgen erfolgt umgehend auf die angegebene Bankverbindung

S I E  E R L E I C H T E R N  U N S

  • Eine ansonsten zeitaufwändige Zuordnung der Zahlungseingänge
  • Eventuell Nachforschungsarbeiten bei fehlender Angabe des Verwendungszwecks

Falls Sie sich für diese Art der Zahlung entscheiden, vergessen Sie bitte nicht, eventuell bei Ihrer Bank bereits eingerichtete Daueraufträge zu löschen!

 

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats/einer Einzugsermächtigung muss schriftlich erfolgen.

Abbucher, Kontobelastung, Einzugsermächtigung, Bankeinzug https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1506/show
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Vogt

205

05207 8905-5125