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Beglaubigungen
Für Bewerbungen oder Anträge werden oftmals beglaubigte Unterlagen gefordert.
Wir können beglaubigte Kopien von Ihren Originalunterlagen erstellen. Die Originale müssen vorgelegt werden, Kopien fertigen wir gerne kostenlos für Sie.
Achtung:
In Deutschland ausgestellte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen hier nicht beglaubigt werden. Das ausstellende Standesamt kann jederzeit neue Urkunden ausstellen.
Unterschriften dürfen hier nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden muss. (Beispiel: Eine Grenzübertrittserlaubnis, mit der ein Kind ohne Sorgeberechtigte ins Ausland reisen darf.)
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen, dürfen hier nicht beglaubigt werden. (Beispiel: Schenkung nach § 516 BGB, Bürgschaft)
Die Vorsorgevollmacht darf hier ebenfalls nicht beglaubigt werden. Hierfür ist die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh zuständig.
Für das Ausland:
Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der Bezirksregierung Detmold.
Die Originaldokumente bringen Sie bitte mit.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
Rechtsgrundlagen
§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Kosten
- Beglaubigung von Unterschriften = 2,50 €
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u.Ä. je Dokument = 4,20 €
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen für schulische und ausbildungsrelevante Zwecke je Dokument = 3,00 €
(Kopien, die wir für eine Beglaubigung erstellen, sind gebührenfrei.)
- Barzahlung oder EC-Karte (bei Aushändigung der Unterlagen)
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für Bewerbungen oder Anträge werden oftmals beglaubigte Unterlagen gefordert.
Wir können beglaubigte Kopien von Ihren Originalunterlagen erstellen. Die Originale müssen vorgelegt werden, Kopien fertigen wir gerne kostenlos für Sie.
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In Deutschland ausgestellte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen hier nicht beglaubigt werden. Das ausstellende Standesamt kann jederzeit neue Urkunden ausstellen.
Unterschriften dürfen hier nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden muss. (Beispiel: Eine Grenzübertrittserlaubnis, mit der ein Kind ohne Sorgeberechtigte ins Ausland reisen darf.)
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen, dürfen hier nicht beglaubigt werden. (Beispiel: Schenkung nach § 516 BGB, Bürgschaft)
Die Vorsorgevollmacht darf hier ebenfalls nicht beglaubigt werden. Hierfür ist die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh zuständig.
Für das Ausland:
Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der Bezirksregierung Detmold.
Die Originaldokumente bringen Sie bitte mit.
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- Beglaubigung von Unterschriften = 2,50 €
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u.Ä. je Dokument = 4,20 €
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen für schulische und ausbildungsrelevante Zwecke je Dokument = 3,00 €
(Kopien, die wir für eine Beglaubigung erstellen, sind gebührenfrei.)
- Barzahlung oder EC-Karte (bei Aushändigung der Unterlagen)
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
N.
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Athens
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