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 Beglaubigungen

Für Bewerbungen oder Anträge werden oftmals beglaubigte Unterlagen gefordert.

Wir können beglaubigte Kopien von Ihren Originalunterlagen erstellen. Die Originale müssen vorgelegt werden, Kopien fertigen wir gerne kostenlos für Sie.

Achtung:
In Deutschland ausgestellte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen hier nicht beglaubigt werden. Das ausstellende Standesamt kann jederzeit neue Urkunden ausstellen.

Unterschriften dürfen hier nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden muss. (Beispiel: Eine Grenzübertrittserlaubnis, mit der ein Kind ohne Sorgeberechtigte ins Ausland reisen darf.)

Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen, dürfen hier nicht beglaubigt werden. (Beispiel: Schenkung nach § 516 BGB, Bürgschaft)

Die Vorsorgevollmacht darf hier ebenfalls nicht beglaubigt werden. Hierfür ist die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh zuständig.

Für das Ausland:

Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der Bezirksregierung Detmold.
 

Die Originaldokumente bringen Sie bitte mit.

 

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Rechtsgrundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Kosten

  • Beglaubigung von Unterschriften = 2,50 € 
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u.Ä. je Dokument =  4,20 €
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen für schulische und ausbildungsrelevante Zwecke je Dokument =  3,00 €
    (Kopien, die wir für eine Beglaubigung erstellen, sind gebührenfrei.)
  • Barzahlung oder EC-Karte (bei Aushändigung der Unterlagen)

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Beglaubigungen

Für Bewerbungen oder Anträge werden oftmals beglaubigte Unterlagen gefordert.

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Achtung:
In Deutschland ausgestellte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen hier nicht beglaubigt werden. Das ausstellende Standesamt kann jederzeit neue Urkunden ausstellen.

Unterschriften dürfen hier nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden muss. (Beispiel: Eine Grenzübertrittserlaubnis, mit der ein Kind ohne Sorgeberechtigte ins Ausland reisen darf.)

Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen, dürfen hier nicht beglaubigt werden. (Beispiel: Schenkung nach § 516 BGB, Bürgschaft)

Die Vorsorgevollmacht darf hier ebenfalls nicht beglaubigt werden. Hierfür ist die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh zuständig.

Für das Ausland:

Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der Bezirksregierung Detmold.
 

Die Originaldokumente bringen Sie bitte mit.

 

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

  • Beglaubigung von Unterschriften = 2,50 € 
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u.Ä. je Dokument =  4,20 €
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen für schulische und ausbildungsrelevante Zwecke je Dokument =  3,00 €
    (Kopien, die wir für eine Beglaubigung erstellen, sind gebührenfrei.)
  • Barzahlung oder EC-Karte (bei Aushändigung der Unterlagen)
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1505/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350