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Vergabe von Turn- und Sporthallen
Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.
Kosten
Für die Benutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen werden zur teilweisen Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung Benutzungsgebühren nach beiliegender Gebührentabelle erhoben.
Für die Mitglieder des Stadtsportverbandes sowie die als förderfähig anerkannten kulturtragenden Vereine die ihren Sitz in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock haben und deren überwiegende Zahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, ist die Nutzung gebührenfrei.
Die aktuellen Gebührern finden Sie in der Gebührentabelle im Anhang der Benutzer- und Gebührenordnung.
Bearbeitungsdauer
Der Nutzungsantrag ist spätestens 8 Wochen vor der geplanten Nutzung schriftlich einzureichen.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Übersicht der aktuellen Hallenbelegungspläne finden Sie auf der Homepage.
Weitere Informationen
Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.
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Vergabe von Turn- und SporthallenOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bildung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.
Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.
Für die Benutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen werden zur teilweisen Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung Benutzungsgebühren nach beiliegender Gebührentabelle erhoben.
Für die Mitglieder des Stadtsportverbandes sowie die als förderfähig anerkannten kulturtragenden Vereine die ihren Sitz in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock haben und deren überwiegende Zahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, ist die Nutzung gebührenfrei.
Die aktuellen Gebührern finden Sie in der Gebührentabelle im Anhang der Benutzer- und Gebührenordnung.
Jugend, Spiel, Vereine, Stadtsportbund https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1503/showFrau
Steinepreis
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