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 Befreiung von der Biotonne

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 03.11.1998 kann nur eine Befreiung von der Komposttonne erteilt werden, wenn sämtliche auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle ordnungsgemäß verwertet, d.h. verfüttert oder kompostiert werden. Um eine zweckentsprechende Verwendung des Kompostes zu gewährleisten, ohne den Boden dabei zu überdüngen, wurde als Richtschnur eine Mindestgröße von 100 qm Freifläche pro Person festgesetzt, auf der das fertige Kompostmaterial eingesetzt werden kann.

Zuständige Einrichtung

FB 7 - Entsorgung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: abfall@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Büschemann:
Tel: 05207 8905-431
Befreiung von der Biotonne

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 03.11.1998 kann nur eine Befreiung von der Komposttonne erteilt werden, wenn sämtliche auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle ordnungsgemäß verwertet, d.h. verfüttert oder kompostiert werden. Um eine zweckentsprechende Verwendung des Kompostes zu gewährleisten, ohne den Boden dabei zu überdüngen, wurde als Richtschnur eine Mindestgröße von 100 qm Freifläche pro Person festgesetzt, auf der das fertige Kompostmaterial eingesetzt werden kann.

Biotonne, Kompost, Biomüll, Mülltonne, bioabfall, abfall https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1494/show
FB 7 - Entsorgung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Büschemann

231

05207 8905-431
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Büschemann

231

05207 8905-431