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 Wohnungsgeberbestätigung

Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.

Eine der größten Änderung ist, dass die Wohnungsgeber bei jedem Einzug Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen müssen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, müssen auch Eigentümer genannt werden.
     
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit dem Datum
    z. B. Einzug am 01.11.2015
     
  • die Anschrift der Wohnung
    Neben der Straße und Hausnumemr ist hier zusätzlich die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes anzugeben, zum Beispiel 1. OG Nr. 8.
     
  • Vor- und Familiennamen aller meldepflichtigen Personen

Wohnungsgeber und Eigentümer einer Wohnung müssen nicht identisch sein. Wird eine Wohnung untervermietet, stellt der Hauptmieter die Bescheinigung aus und nennt hierin auch den Eigentümer.

Die Vorlage eines Mietvertrages allein reicht zur Anmeldung nicht aus.

Das Formular kann in Ihrem PDF-Reader ausgefüllt werden: Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)

 

Die Wohnungsgeberbestätigung sollte in der Regel zum Termin der Wohnungsnehmer/innen mitgebracht werden. Die Bestätigung kann aber auch vorab durch den Wohnungsgeber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zur Verfügung gestellt werden, postalisch oder per E-Mail.

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Wohnungsgeberbestätigung

Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.

Eine der größten Änderung ist, dass die Wohnungsgeber bei jedem Einzug Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen müssen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, müssen auch Eigentümer genannt werden.
     
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit dem Datum
    z. B. Einzug am 01.11.2015
     
  • die Anschrift der Wohnung
    Neben der Straße und Hausnumemr ist hier zusätzlich die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes anzugeben, zum Beispiel 1. OG Nr. 8.
     
  • Vor- und Familiennamen aller meldepflichtigen Personen

Wohnungsgeber und Eigentümer einer Wohnung müssen nicht identisch sein. Wird eine Wohnung untervermietet, stellt der Hauptmieter die Bescheinigung aus und nennt hierin auch den Eigentümer.

Die Vorlage eines Mietvertrages allein reicht zur Anmeldung nicht aus.

Das Formular kann in Ihrem PDF-Reader ausgefüllt werden: Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)

 

Die Wohnungsgeberbestätigung sollte in der Regel zum Termin der Wohnungsnehmer/innen mitgebracht werden. Die Bestätigung kann aber auch vorab durch den Wohnungsgeber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zur Verfügung gestellt werden, postalisch oder per E-Mail.

Wohnungsgeberbescheinigung Einzugsbestätigung Wohnungsgeberbestätigung Einzugsnachweis Wohnsitzanmeldung Ummeldung Anmeldung Abmeldung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1484/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350