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 Wiederannahme eines früheren Namens

Sie sind nicht mehr verheiratet und möchten nun einen früheren Namen wieder annehmen.

Falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.

Die entsprechende Erklärung können Sie ganz einfach beim Standesamt Ihrer Wahl abgeben, in der Regel ist dies Ihr Wohnsitzstandesamt.

Haben Sie Ihre Ehe seinerzeit in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten

In allen anderen Fällen zusätzlich:

  • Aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)

Ist Ihr Wohnsitzstandesamt nicht Ihr Eheschließungsstandesamt, wird die Erklärung dorthin weitergeleitet. Mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt wird Ihre Erklärung dann wirksam.

Kosten

Gebühr für die namensrechtliche Erklärung: 21,- €
Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung: 9,- €

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Standesamt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: standesamt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biermann:
Tel: 05207 8905-302
Frau Buschmann:
Tel: 05207 8905-303
Wiederannahme eines früheren Namens

Falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.

Die entsprechende Erklärung können Sie ganz einfach beim Standesamt Ihrer Wahl abgeben, in der Regel ist dies Ihr Wohnsitzstandesamt.

Haben Sie Ihre Ehe seinerzeit in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten

In allen anderen Fällen zusätzlich:

  • Aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)

Ist Ihr Wohnsitzstandesamt nicht Ihr Eheschließungsstandesamt, wird die Erklärung dorthin weitergeleitet. Mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt wird Ihre Erklärung dann wirksam.

Gebühr für die namensrechtliche Erklärung: 21,- €
Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung: 9,- €

https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1482/show
FB 3 - Standesamt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Biermann

2 (EG)

05207 8905-302

Frau

Buschmann

3 (EG)

05207 8905-303
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Biermann

2 (EG)

05207 8905-302

Frau

Buschmann

3 (EG)

05207 8905-303