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Kanalanschlussbeitrag
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) Anschlussbeiträge.
Beitragspflichtige Fläche ist in der Regel die Grundstücksfläche.
Auf Grund bauplanungsrechtlicher oder beitragsrechtlicher Besonderheiten können sich jedoch Abweichungen ergeben.
Die Beitragssätze je Quadratmeter Grundstücksfläche betragen:
- bei einem System für Schmutz- und Regenwasser oder Mischwasser = 8,20 €
- bei einem System nur für Schmutzwasser = 5,80 €
- bei einem System nur für Regenwasser = 2,40 €
- Ermäßigung je Druckstation = 1.025,00 €
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/
Zuständige Einrichtung
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) Anschlussbeiträge.
Beitragspflichtige Fläche ist in der Regel die Grundstücksfläche.
Auf Grund bauplanungsrechtlicher oder beitragsrechtlicher Besonderheiten können sich jedoch Abweichungen ergeben.
Die Beitragssätze je Quadratmeter Grundstücksfläche betragen:
- bei einem System für Schmutz- und Regenwasser oder Mischwasser = 8,20 €
- bei einem System nur für Schmutzwasser = 5,80 €
- bei einem System nur für Regenwasser = 2,40 €
- Ermäßigung je Druckstation = 1.025,00 €
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/
Anschlussbeiträge https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1472/showFrau
Lideck
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Frau
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