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Anliegerbescheinigung
Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.
Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)
Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.
Kosten
- Ausstellung der Anliegerbescheinigung (kostenfrei)
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AnliegerbescheinigungOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.
Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)
Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.
Erschließungsauskunft, Erschließungsbescheinigungm Erschließungsgebühren, Anliegergebühren https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1471/showFrau
Junger
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