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 Anliegerbescheinigung

Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.

Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
  • die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)

Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.

Kosten

  • Ausstellung der Anliegerbescheinigung (kostenfrei)

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  Anliegerbescheinigung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Junger:
Tel: 05207 8905-5114
Anliegerbescheinigung

Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.

Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
  • die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)

Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.

Erschließungsauskunft, Erschließungsbescheinigungm Erschließungsgebühren, Anliegergebühren https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1471/show
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Junger

204

05207 8905-5114
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Junger

204

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