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Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich.
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
beträgt 10 € und ist mit Erbringung der Leistung fällig und in bar zu entrichten.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Soziales
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: soziales@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".
Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
beträgt 10 € und ist mit Erbringung der Leistung fällig und in bar zu entrichten.
Frau
Weber
32
Frau
Müller
32 (EG)