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 Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. 

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.

Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
beträgt 10 € und ist mit Erbringung der Leistung fällig und in bar zu entrichten.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Soziales
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: soziales@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Weber:
Tel: 05207 8905-332
Frau Müller:
Tel: 05207 8905-332
Wohnberechtigungsschein

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.

Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".

Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
beträgt 10 € und ist mit Erbringung der Leistung fällig und in bar zu entrichten.

WBS, sozialwohnung, fehlbelegung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1468/show
Fachbereich Soziales
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-315

Frau

Weber

32

05207 8905-332

Frau

Müller

32 (EG)

05207 8905-332