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 Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.

Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.

Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordens- und Künstlername,
  6. Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
  7. derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)

Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:

  1. Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  3. frühere Anschriften
  4. Ein- und Auszugdatum
  5. Familienstand

Die Bescheinigung können Sie sich sofort und aktuell ausstellen lassen. Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, geben Sie der abholenden Person bitte eine kurze Vollmacht und Ihren Ausweis/Pass mit. (Formular Vollmacht)

Kosten

9,- Euro je Bescheinigung ist in Bar oder per EC-Karte bei Aushändigung zu zahlen

 

Sollte Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigen Person die persönliche Vorsprache im Rathaus nicht möglich sein, so melden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail hier im Einwohnermeldeamt.

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Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.

Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.

Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordens- und Künstlername,
  6. Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
  7. derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)

Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:

  1. Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  3. frühere Anschriften
  4. Ein- und Auszugdatum
  5. Familienstand

Die Bescheinigung können Sie sich sofort und aktuell ausstellen lassen. Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, geben Sie der abholenden Person bitte eine kurze Vollmacht und Ihren Ausweis/Pass mit. (Formular Vollmacht)

9,- Euro je Bescheinigung ist in Bar oder per EC-Karte bei Aushändigung zu zahlen

 

Sollte Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigen Person die persönliche Vorsprache im Rathaus nicht möglich sein, so melden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail hier im Einwohnermeldeamt.

Meldebestätigung Wohnanschriftenbestätigung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1465/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

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Kroll

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N.

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