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 Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet/berechtigt, bestimmte Datenübermittlungen durchzuführen.
Dies wären Übermittlungen

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen  im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • an die Kirche von Familienangehörigen, wenn Sie unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören
     
  • an das Bundesamt für Wehrverwaltung: einmalig vor dem 18. Geburtstag, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
  • über Altersjubiläums (ab 70. Geburtstag) oder Ehejubiläums (ab Goldener Hochzeit) an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
  • an Adressbuchverlage

Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist kostenlos. Bitte reichen Sie hierfür das Formular: Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz ein.

Ausführliche Informationen können Sie in Ihrem Bürgerservice erfragen. 

Auch die Einrichtung einer Auskunftssperre ist möglich, wenn aus einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen können. Ein Antrag muss schriftlich gestellt, begründet und durch Nachweise belegt werden. Ein persönliches Gespräch ist hier immer ratsam. (Formular: Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre)

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet/berechtigt, bestimmte Datenübermittlungen durchzuführen.
Dies wären Übermittlungen

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen  im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • an die Kirche von Familienangehörigen, wenn Sie unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören
     
  • an das Bundesamt für Wehrverwaltung: einmalig vor dem 18. Geburtstag, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
  • über Altersjubiläums (ab 70. Geburtstag) oder Ehejubiläums (ab Goldener Hochzeit) an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
  • an Adressbuchverlage

Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist kostenlos. Bitte reichen Sie hierfür das Formular: Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz ein.

Ausführliche Informationen können Sie in Ihrem Bürgerservice erfragen. 

Auch die Einrichtung einer Auskunftssperre ist möglich, wenn aus einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen können. Ein Antrag muss schriftlich gestellt, begründet und durch Nachweise belegt werden. Ein persönliches Gespräch ist hier immer ratsam. (Formular: Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre)

Datenübermittlung Melderegisterauskunft Übermittlungssperre Widerspruch Sperre https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1463/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350