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 Teilungsgenehmigung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.

Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).

Unterlagen

Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein. 

Antrag auf Grundstücksteilung

Kosten

Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bauaufsicht
Nebengebäude am Rathaus
Rathausstraße 6
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Teilungsgenehmigung

Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).

Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein. 

Antrag auf Grundstücksteilung

Baulasten (§ 85 BauO NRW 2018)

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bauantrag

Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.

Grundstücksteilung, Teilung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1459/show
Fachbereich Bauaufsicht
Rathausstraße 6 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Herrmann

stellv. Fachbereichsleitung

EG

05207 8905-5133

Herr

Venne

Fachbereichsleitung

1.OG

05207 8905-5130