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Teilungsgenehmigung
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.
Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).
Unterlagen
Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein.
Kosten
Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Nebengebäude am Rathaus
Rathausstraße 6
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).
Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein.
Baulasten (§ 85 BauO NRW 2018)
Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.
Grundstücksteilung, Teilung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1459/showHerr
Herrmann
stellv. Fachbereichsleitung
EG
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG