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Denkmalschutz
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen. Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.
Zuständige Einrichtung
FB 6 - Untere Denkmalschutzbehörde
Nebengebäude am Rathaus
Rathausstraße 6
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: denkmal@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen. Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1458/showHerr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG
Frau
Nolte
EG
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG
Frau
Nolte
EG