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 Bauberatung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne zu Fragen des öffentlichen Baurechts.

Häufige Fragen sind zum Beispiel:

  • Ist mein Grundstück bebaubar?
  • Muss ich eine Baugrenze beachten?
  • Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
  • Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?

Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.

Unterlagen

Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:

  • Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
  • Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
  • Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bauaufsicht
Nebengebäude am Rathaus
Rathausstraße 6
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Rauser:
Tel: 05207 8905-5134
Frau Nolte:
Tel: 05207 8905-5133
Bauberatung

Häufige Fragen sind zum Beispiel:

  • Ist mein Grundstück bebaubar?
  • Muss ich eine Baugrenze beachten?
  • Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
  • Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?

Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.

Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:

  • Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
  • Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
  • Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes
Bauauskunft, Bebaubarkeit https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1455/show
Fachbereich Bauaufsicht
Rathausstraße 6 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Rauser

EG

05207 8905-5134

Herr

Herrmann

stellv. Fachbereichsleitung

EG

05207 8905-5133

Herr

Venne

Fachbereichsleitung

1.OG

05207 8905-5130

Frau

Nolte

EG

05207 8905-5133