BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauberatung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne zu Fragen des öffentlichen Baurechts.
Häufige Fragen sind zum Beispiel:
- Ist mein Grundstück bebaubar?
- Muss ich eine Baugrenze beachten?
- Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
- Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.
Unterlagen
Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:
- Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
- Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
- Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Nebengebäude am Rathaus
Rathausstraße 6
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bauberatung
Häufige Fragen sind zum Beispiel:
- Ist mein Grundstück bebaubar?
- Muss ich eine Baugrenze beachten?
- Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
- Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.
Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:
- Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
- Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
- Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes
Fachbereich Bauaufsicht
001 Rathausstraße 6 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541
Herr
Rauser
EG
05207 8905-5134
Herr
Herrmann
stellv. Fachbereichsleitung
EG
05207 8905-5133
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG
05207 8905-5130
Frau
Nolte
EG
05207 8905-5133