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Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßenfeste, Umzüge, Weihnachtsmärkte, etc.) bedarf es einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO.
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist frühzeitig mindestens jedoch 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin zu stellen. Der zu stellende Antrag sollte Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer/Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
enthalten.
Für Veranstaltungen, die Absperrmaßnahmen erfordern, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
- genauer Angaben darüber, von wo bis wo die Sperrung erforderlich ist
- wohin der sonst die Straße nutzende Verkehr umgeleitet werden soll.
Antrag:
Den Antrag auf "Erteilung einer Erlaubnis" können Sie zuschicken, faxen oder mailen. Zusätzlich ist das Formular "Bestätigung der Versicherung" von der Versicherung auszufüllen. Dieses reichen Sie dann zusammen mit dem Antrag ein.
Rechtsgrundlagen
§ 29 Straßenverkehrsordnung
Kosten
35,- € bis 250,- € Verwaltungsgebühren, je nach Verwaltungsaufwand.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßenfeste, Umzüge, Weihnachtsmärkte, etc.) bedarf es einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO.
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist frühzeitig mindestens jedoch 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin zu stellen. Der zu stellende Antrag sollte Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer/Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
enthalten.
Für Veranstaltungen, die Absperrmaßnahmen erfordern, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
- genauer Angaben darüber, von wo bis wo die Sperrung erforderlich ist
- wohin der sonst die Straße nutzende Verkehr umgeleitet werden soll.
Antrag:
Den Antrag auf "Erteilung einer Erlaubnis" können Sie zuschicken, faxen oder mailen. Zusätzlich ist das Formular "Bestätigung der Versicherung" von der Versicherung auszufüllen. Dieses reichen Sie dann zusammen mit dem Antrag ein.
35,- € bis 250,- € Verwaltungsgebühren, je nach Verwaltungsaufwand.
Veranstaltungserlaubnis Straßensperrung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1450/showFrau
van Drachten
21 (EG)
Frau
van Drachten
21 (EG)