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 Kanalanschlüsse

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist für das anfallende Abwasser auf dem Stadtgebiet beseitigungspflichtig. Über Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle wird das Wasser von den Grundstücken abgeleitet und fachgerecht entsorgt. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt schreibt vor, dass Grundstücke an den Kanal anzuschließen sind, die sich in unmittelbarer Nähe einer betriebsfähigen und aufnahmebereiten Abwasserleitung befinden (Anschluss- und Benutzungszwang).

Für die Grundstücke in den Außenbereichen gibt es die Möglichkeit, ihr Abwasser über eine private Kleinkläranlage (z. B. 3-Kammer-Grube) zu entsorgen. Für die Genehmigung und Überwachung diese Anlagen ist der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde zuständig.

Um Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, ist ein Entwässerungsantrag auszufüllen.

Die Gebühren werden durch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock geregelt. Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen der Fachbereich Finanzen.

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: tiefbau-umwelt@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Karmeier:
Tel: 05207 8905-226
Kanalanschlüsse

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist für das anfallende Abwasser auf dem Stadtgebiet beseitigungspflichtig. Über Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle wird das Wasser von den Grundstücken abgeleitet und fachgerecht entsorgt. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt schreibt vor, dass Grundstücke an den Kanal anzuschließen sind, die sich in unmittelbarer Nähe einer betriebsfähigen und aufnahmebereiten Abwasserleitung befinden (Anschluss- und Benutzungszwang).

Für die Grundstücke in den Außenbereichen gibt es die Möglichkeit, ihr Abwasser über eine private Kleinkläranlage (z. B. 3-Kammer-Grube) zu entsorgen. Für die Genehmigung und Überwachung diese Anlagen ist der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde zuständig.

Um Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, ist ein Entwässerungsantrag auszufüllen.

Die Gebühren werden durch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock geregelt. Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen der Fachbereich Finanzen.

 

Abwasser Wasserversorgung Entsorgung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1449/show
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Schäfer

Klimaschutzmanagerin

229

05207 8905-5107

Herr

Karmeier

226

05207 8905-226